Technische Einheit im Eisenbahnwesen
Die Technische Einheit im Eisenbahnwesen (TE) – auch verkürzt Technische Einheit – ist ein Staatsvertrag zwischen europäischen Staaten. Er spezifizierte erstmals einheitliche technische Mindestvoraussetzungen für den internationalen, grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr.
Die Bestimmungen der technischen Einheit im Eisenbahnwesen traten im Deutschen Reich zum 1. April 1887 in Kraft.
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