Tecklenburg-Schwerin
Das Grafenhaus Tecklenburg-Schwerin entstand durch eine eheliche Verbindung der Richardis, Erbtochter des Grafen Otto IV. von Tecklenburg-Bentheim, mit Gunzelin VI. von Schwerin. Durch das Aussterben der Grafen von Tecklenburg-Bentheim im Mannesstamm fiel die Grafschaft Tecklenburg über diese Ehe an die Grafen von Schwerin-Wittenburg. Beider Sohn Nikolaus I. war dann von 1356 bis 1356, Graf von Tecklenburg. Der letzte Graf aus dem Haus Tecklenburg-Schwerin war Konrad, der als erster Landesherr die Reformation in Westfalen einführte. Seine Erbtochter Anna begründete mit Eberwin III. von Bentheim-Steinfurt ä.L. das Haus Bentheim-Tecklenburg.
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