Telekommunikationsüberwachung

Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) bezeichnet die Informationserhebung von über eine gewisse räumliche Distanz ausgetauschten Informationen durch in der Regel staatlichen Stellen und meist ohne Wissen der Kommunikationsteilnehmer. Erfasste Übertragungsmittel sind z. B. Briefe, Telefon­gespräche, SMS, Faxe, E-Mails oder der Internet­verkehr allgemein. Die Kommunikation kann beispielsweise erhoben werden auf dem Post­weg, an Fernmeldekabeln oder bei der Funkübertragung. Kommunikationsformen können sein Sprache, Text, Morsezeichen, Bilder oder Videos. TKÜ kann der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr oder nachrichtendienst­lichen Zwecken dienen. Regelungen zur TKÜ finden sich in nationalen Rechtsnormen wie Gesetzen und teilweise internationalen Richtlinien. Manchmal werden aufgrund technischer oder rechtlicher Beschränkungen nur die Verkehrsdaten (Metadaten) erfasst und nicht die Kommunikationsinhalte. Für die technische Realisierung in den Telekommunikationsnetzen gibt es internationale Standards.

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