Telerehabilitation

Unter Telerehabilitation kann man in einer ersten Annäherung allgemein die Durchführung von Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation unter Nutzung von ICT (Information and Communications Technology) verstehen. Dadurch können Rehabilitationsleistungen auch über bestehende räumliche und/oder zeitliche Distanzen hinweg angeboten werden. Eine Telereha hat nicht die Aufgabe eine ganztägige Rehabilitationsleistung gemäß § 15 SGB VI zu ersetzen. Eine Tele-Reha-Nachsorge kann als Alternative z. B. zum IRENA-Verfahren, im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation in Betracht kommen. Neben der herkömmlichen face-to-face-Reha-Nachsorge steht hiermit eine telematisch assistierte Reha-Nachsorge zur Verfügung. Die Reha-Nachsorge soll den eingetretenen Rehabilitationserfolg festigen. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung haben hierfür spezielle Nachsorgeprogramme entwickelt. Die Rehabilitanden sollen durch die Nachsorge das in der Rehabilitation Erlernte in den Alltag übertragen, stabilisieren und fortentwickeln können. Angebote der Reha-Nachsorge können dazu beitragen, die positiven Effekte einer medizinischen Rehabilitation nach Reha-Ende im Alltag der Patienten nachhaltig zu verankern, indem sie Selbstverantwortung und -managementfähigkeiten der Betroffenen stärken. Forschungsprojekte zur Weiterentwicklung der Reha-Nachsorge beschreiten neue Wege, die schon während der Rehabilitation ansetzen und zunehmend Medien wie Telefon, Handy und Internet nutzen. Ab 2019 müssen Tele-Nachsorgeangebote den Zulassungs- und Durchführungsbedingungen der Deutschen Rentenversicherung entsprechen. Für neu initiierte Modellprojekte müssen die Mindestanforderungen an Tele-Nachsorge nicht vollständig erfüllt sein, erforderlich ist aber in jedem Fall ein Datenschutzkonzept. Modellprojekte sind zeitlich befristet oder regional begrenzt, im Gegensatz dazu gibt es bundesweit anerkannte und angebotene Nachsorgeprogramme für die Regelversorgung aller Rentenversicherungsträger und Versicherten. In der Reha-Statistik-Datenbasis (RSD) wird nach Art der Leistung zur Nachsorge differenziert, zudem wird eine Unterscheidung nach herkömmlichen (face-to-face) und Tele-Reha-Nachsorgeangeboten vorgesehen. In Österreich wird die TeleReha zur Verlängerung der Genesungsphase nach dem Reha-Aufenthalt bis ins zur Hause der Patienten eingesetzt, sie ist dort seit einer Sozialversicherungsreform gesetzlich verankert, sie soll Therapien erleichtern, die Therapietreue erhöhen und Behandlungslücken im Anschluss an eine Spitalbehandlung ausfüllen.

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