Terroristische Vereinigung

Eine terroristische Vereinigung (deutscher Rechtsbegriff seit 1976), im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Terrororganisation bezeichnet, ist eine Organisation mehrerer gleichgesinnter Personen (Terroristen), die durch Terroranschläge Angst und Schrecken unter der Zivilbevölkerung eines Landes verbreiten wollen und auf diese Weise versuchen, ihre politischen Ziele durchzusetzen. Die Bildung terroristischer Vereinigungen ist in Deutschland und vielen anderen Staaten strafbar.

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