Theaterzensur
Theaterzensur ist eine Form der Zensur und ein Versuch, das Theater zu regulieren. Juristisch gibt es einen Unterschied zwischen der Vorzensur und der Nachzensur. So verbietet das Grundgesetz lediglich die Vorzensur, also die Abhängigkeit von staatlicher Genehmigung, aufgrund von Art. 5 Abs. 2, nicht aber die Nachzensur, also die nachträgliche Sanktion.
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