Titularkönig
Als Titularkönig oder Titularkönigin werden nicht regierende Monarchen bezeichnet. Diese sind entweder Ehepartner (Royal Consort) eines regierenden Königs oder einer regierenden Königin oder aber Herrscher eines durch einen Regenten verwalteten oder nur formal bestehenden Königreiches. Analog zu diesen existieren Titel wie Titularherzog und Titular-Landgraf, die in vielen Fällen neben Ehepartnern auch von nachgeborenen Kindern oder Vertretern von Seitenlinien geführt wurden.
Eine ähnliche historische Entwicklung führte zu den Titularbischöfen der römisch-katholischen und der orthodoxen Kirche, die jedoch aktiv neu vergeben werden, um so entsprechende Positionen in der Kirchenhierarchie zu besetzen.
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