Tochterverbindung
Als Tochterverbindung wird üblicherweise eine Studenten- oder Schülerverbindung bezeichnet, die von einer anderen Korporation gegründet wurde. Ebenso haben einige Studentenverbindungen Schülerverbindungen gegründet, welche sich als Tochterverbindung der studentischen Korporation verstehen.
Die Verbindung, aus der die Gründung forciert wurde, nennt man Mutterverbindung. Als Mutterverbindung oder Urbund wird auch die Verbindung bezeichnet, in die ein Verbindungsstudent zuerst eingetreten ist, selbst wenn er später auch anderen Verbindungen beitritt.
Die spezielle Beziehung einer Tochter- zu ihrer Mutterverbindung drückt sich in vielen Fällen durch gemeinsame Veranstaltungen, das Tragen eines Traditionsbandes durch die Chargierten oder seltener durch gegenseitig gewährtes Stimmrecht auf den Conventen aus. Einige Tochterverbindungen führen die Farben ihrer Mutterverbindung auch im Wappen.