Todesanzeige
Eine Todesanzeige (Traueranzeige, in Österreich Parte) ist die öffentliche Bekanntmachung eines Todesfalls. Darin werden in der Regel das Datum und der Ort der kirchlichen oder weltlichen Trauerfeier angegeben. In Todesanzeigen zeigen Privatpersonen den Tod eines Verwandten an, Unternehmen und Institutionen geben den Tod eines Mitarbeiters oder Unternehmers bekannt und würdigen posthum den Verstorbenen; auch Vereine veröffentlichen mitunter Anzeigen für verdiente Mitglieder. Daher kann es vorkommen, dass für eine Person mehrere Todesanzeigen veröffentlicht werden.
Die Bekanntgabe eines Todesfalls geschieht in der Regel per Inserat in einer Tageszeitung und an einzelne Adressaten durch einen gedruckten Trauerbrief oder eine Trauerkarte. Letzteres erfolgt insbesondere bei Personen, die außerhalb des Erscheinungsbereichs der betreffenden Zeitung leben.
Einige Tage oder Wochen danach folgt oft eine Danksagung. Die Todesanzeige kann im Beratungsgespräch mit dem Bestatter gestaltet werden. Sie kann auch direkt in der Anzeigenaufnahme einer Zeitung in Auftrag gegeben werden.