Torsperre (Hamburg)

Mit Torsperre wurde in Hamburg die abendliche und nächtliche Öffnung der Stadttore gegen Zahlung einer Gebühr bezeichnet. Sie löste ab 1798 schrittweise den Torschluss ab, das vollständige Schließen der Tore bei Sonnenuntergang. Ende 1860 wurde die Torsperre aufgehoben.

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