Totengräber (Beruf)
Dem Totengräber (nordd. Kuhlengräber) obliegt es, Gräber auszuheben und zu schließen, mit einschlägigen toten- und grabpflegerischen Nebentätigkeiten.
Im Mittelalter galt dies als ein verachteter „unehrlicher Beruf“, den in kleinen Kirchdörfern der Freiknecht mit zu übernehmen hatte. Im 16. und 17. Jahrhundert kam es in Pestzeiten öfter zu Hinrichtungen von Totengräbern, denen angelastet wurde, die Seuche vorsätzlich verbreitet zu haben. Heute sind Totengräber meist Angestellte der Friedhofsverwaltung; die Berufsbezeichnung lautet „Friedhofswärter“. Vielfach wird die Totengräberei auch von einem Steinmetzbetrieb oder einem Bestattungsbetrieb ausgeführt.
Als Metapher wird das Wort vielfach und dann meist absprechend verwendet, zum Beispiel: „von Papen war der Totengräber der deutschen Republik.“