Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung

Der Prozess der Trennung von Verwaltung und Rechtsprechung begann in der frühen Neuzeit und endete in Deutschland in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Es war einerseits eine notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung für die Gewaltenteilung und andererseits Ausdruck einer Spezialisierung in der Staatsorganisation.

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