Trichterkupplung
Die Trichterkupplung gehört zu den Mittelpufferkupplungen. Mit der Trichterkupplung werden Schienenfahrzeuge (Triebfahrzeuge, Wagen) miteinander gekuppelt. Der Trichter übernimmt dabei die Funktion des Mittelpuffers bei einem Auflauf der Schienenfahrzeuge.
Im Gegensatz zur vollautomatischen oder teilautomatischen Scharfenbergkupplung ist der Kuppelvorgang bei Trichterkupplungen nicht automatisiert. Die tatsächliche Verbindung der Schienenfahrzeuge über eine Kuppelstange, den Kuppeladapter oder das Kuppelgehänge (Balancierhebelkupplung) erfolgt manuell. Durch diese manuelle Arbeit ist das Kuppeln von Fahrzeugen mit Trichterkupplung mit größerer Unfallgefahr verbunden, was bereits frühzeitig zur Entwicklung anderer Formen der Kupplung von Eisenbahnfahrzeugen untereinander geführt hat.
Die Ausführung der Trichterkupplung unterscheidet sich hinsichtlich des Verbindungsbauteiles.
Die Trichterkupplung als Bauform Mittelpufferkupplung war im Wesentlichen bei den Schmalspurbahnen und Straßenbahnen eingesetzt. In den verschiedenen deutschen Ländern entwickelten die Hersteller und Bahngesellschaften unterschiedliche Formen der Trichterkupplung.