Trittbrettfahrer (Kriminologie)

Als Trittbrettfahrer bezeichnet man in der Kriminologie Personen oder Gruppierungen, die sich irreführend zu von ihnen nicht begangenen Anschlägen oder anderen Straftaten bekennen (z. B. durch Bekennerschreiben) oder die meist besonders spektakuläre Straftaten nachahmen (Nachahmungstäter). In der Regel soll damit öffentliche Aufmerksamkeit erweckt werden.

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