Behandlungsplatz
Ein Behandlungsplatz (Abkürzung BHP) ist eine Einrichtung mit einer vorgegebenen Struktur, an der Verletzte und/oder Erkrankte nach Sichtung notfallmedizinisch versorgt werden. Von dort erfolgt ggf. der Transport in weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen.
Die Bezeichnung Behandlungsplatz ist in der DIN 13050 definiert. Andere Namen für den Behandlungsplatz waren Verbandplatz (abgelöste Bezeichnung) und Feldlazarett (nicht mehr gebräuchlich). In Österreich und der Schweiz spricht man von einer Sanitätshilfsstelle (SanHiSt).
Ein Behandlungsplatz wird immer dann benötigt, wenn vor Ort weitere medizinische Maßnahmen notwendig sind, um die Transportstabilität von Patienten herzustellen, aber nicht ausreichend Rettungsmittel zur Verfügung stehen (Massenanfall von Verletzten, Katastrophen). Auch wird durch einen Behandlungsplatz in unübersichtlichen Lagen mit mehreren Patientenablagen koordinierte Behandlung und Transport von Patienten ermöglicht. Ein Behandlungsplatz kann auch vorsorglich im Rahmen von Sanitätswachdiensten bei Veranstaltungen aufgebaut werden.
Am Behandlungsplatz sind Sanitäter verschiedener Qualifikationsstufen, Rettungsfachpersonal (z. B. Rettungsassistenten und Rettungssanitäter) sowie Notärzte tätig, außerdem Helfer zur Registrierung, für Tragehilfe, Technik (z. B. Beleuchtung), Logistik oder für die Versorgung und Betreuung der eingesetzten Helfer. Der Betreuungsdienst übernimmt am Behandlungsplatz die unverletzten/nicht erkrankten Betroffenen und führt sie den eigenen Einrichtungen zu (die zwar im Einzelfall in örtlicher Nähe sein können, aber strenggenommen nicht mehr dem Behandlungsplatz zugerechnet werden). Für die psychosoziale Akuthilfe von Patienten und anderen Betroffenen sind auf dem Behandlungsplatz regelmäßig speziell ausgebildete Einsatzkräfte (Notfallseelsorge/Krisenintervention) im Einsatz. Diese bilden unter Umständen einen eigenen Einsatzabschnitt „Psychosoziale Notfallversorgung“. Für Angehörige werden gegebenenfalls entsprechende Sammelstellen eingerichtet.
Als Behandlungsplatz werden vorzugsweise feste Gebäude oder Sanitätszelte bzw. Container verwendet. Im Ausnahmefall ist auch die Errichtung eines Behandlungsplatzes unter freiem Himmel ohne Witterungsschutz machbar. Der Behandlungsplatz sollte so nah wie möglich am Schadensgebiet stehen, aber nicht selbst einer Gefährdung ausgesetzt werden. Bei der Standortwahl ist die Nähe zum Einsatzort, die mögliche Gefährdung durch plötzliche Lageänderungen, die Erreichbarkeit mit regulären straßengebundenen Rettungsmitteln, Nähe zu geeigneten Landeplätzen für Luftrettungsmitteln und die Eignung des Geländes sowie eventuell vorhandene Infrastruktur (z. B. Strom- und Wasserversorgung) abzuwägen.
Einsatztaktisch wird der Behandlungsplatz meist von einem eigenen Einsatzabschnittsführer, Abschnittsleiter bzw. „Leiter Behandlungsplatz“ koordiniert. Die Kapazität eines Behandlungsplatzes ist je nach Lage unterschiedlich, übliche Größen sind für 25 Patienten oder 50-100 Patienten (pro Zeiteinheit, meist Stunde) geeignet. Man spricht dann von einem BHP25, BHP50 etc.
In Deutschland hat die „Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen“ (AGBF-NRW) detaillierte Mindeststandards für einen Behandlungsplatz, dessen Gliederung und die Ausstattung mit Personal festgeschrieben. Dieses Konzept hat sich im Zuge der Vorbereitungen der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland verbreitet, auch wenn es in einzelnen Bundesländern meist leicht abgeändert wurde, kann es als Quasi-Standard angesehen werden. Demnach wird ein BHP50 (Behandlungsplatz für 50 Betroffene pro Stunde) von etwa 135 Einsatzkräften aufgebaut und betrieben, der Raumbedarf liegt bei etwa 1500 Quadratmeter (30 m × 50 m).