Typ-F-Gefängnis
Als Typ-F-Gefängnis (türkisch F Tipi Cezaevi) oder amtlich Geschlossene Typ-F-Hochsicherheitsstrafvollzugsanstalt (F Tipi Yüksek Güvenlikli Kapalı Ceza İnfaz Kurumu) werden im türkischen Strafvollzugsrecht Hochsicherheitsgefängnisse bezeichnet.
Die Typ-F-Gefängnisse wurden in erster Linie zur Unterbringung von Angehörigen militanter Organisationen erbaut. Hier befinden sich aber auch Personen, denen Drogendelikte oder organisierte Kriminalität vorgeworfen werden. Sie dienen zudem der Verwahrung von Strafgefangenen, die unter anderem zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit verschärftem Vollzug verurteilt wurden. Diese Art der Freiheitsstrafe ersetzt die seit dem Jahr 2002 abgeschaffte Todesstrafe und dauert nach Art. 47 des türkischen Strafgesetzbuches (tStGB) grundsätzlich bis zum Tod des Verurteilten an. Im Gegensatz zur normalen lebenslangen Haftstrafe erfolgt die Inhaftierung stets in den im Gesetz und den Bestimmungen genannten (Typ-F-)Anstalten.
Als Vorbild für die ab dem Jahr 2000 eröffneten Gefängnisse kommen der US-amerikanische Supermax-Standard wie auch europäische Hochsicherheitsgefängnisse in Betracht.