UIC-Bauart-Bezeichnungssystem für Güterwagen
Die Bauart-Bezeichnung von Güterwagen ist eine internationale Buchstabenkennzeichnung, welche die wichtigsten technischen Merkmale dieser Eisenbahnwagen enthält. Diese Kennzeichnung gilt für alle Fahrzeuge, die im internationalen Güterverkehr eingesetzt werden.
Diese Kennzeichnung wurde schon vor 1960 von der UIC entwickelt, aber erst ab 1964 allgemeingültig eingeführt. Ab 1968 musste diese Kennzeichnung an allen Güterwagen der UIC und OSShD zugehörigen Mitglieder (Bahnunternehmen, Infrastrukturbetreiber, Eisenbahnverkehrsunternehmen) angeschrieben sein. Von 1964 bis Januar 1968 wurde die UIC-Kennzeichnung in ganz Deutschland umgesetzt und seitdem stetig weiterentwickelt.
Diese Bauart-Bezeichnung wird im Allgemeinen UIC-Gattungszeichen genannt und setzen sich aus einem „Gattungsbuchstaben“ (großgeschrieben) und einem oder mehreren „Kennbuchstaben“ (kleingeschrieben) zusammen und dienen zur Identifizierung der Güterwageneigenschaften, was besonders beim Beladen und für den Betrieb von Bedeutung ist. Das UIC-Gattungszeichen ist unterhalb der UIC-Wagennummer angeschrieben und löste somit die bisher verwendeten Kennzeichnungen ab.
Nicht alle Güterwagen in Europa erhielten die UIC-Kennzeichnung. So behielten beispielsweise in Deutschland die wenigen noch vorhandenen Güterzugbegleitwagen und Schmalspurgüterwagen ihre ursprüngliche Gattungsbezeichnung.