UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes

Der Ausschuss für Kinderrechte, CRC, (englisch Committee on the Rights of the Child, CRC), ist ein von der UNO eingesetztes Kontrollorgan, welches die Umsetzung und Einhaltung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (KRK) und seiner Zusatzprotokolle durch die Vertragsstaaten überwacht. Stellt er bei der Kontrolle Mängel fest, kann er den Staaten Vorschläge und Empfehlungen unterbreiten, wie sie die Umsetzung des Vertrags verbessern können (Art. 62 Abs. 3 UN-Charta). Der CRC-Ausschuss besteht aus 18 Sachverständigen und tagt dreimal jährlich in Genf.

Ausschuss für die Rechte des Kindes
Committee on the Rights of the Child
 
Organisationsart Ausschuss
Kürzel CRC
Leitung Luis Ernesto Pedernera Reyna
Gegründet 2. September 1990
Hauptsitz Genf
Oberorganisation UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR)
 

Laut Angaben des Ausschusses prüft er auch von Kindern eingereichte Individualbeschwerden, bei Staatenberichten können auch Selbstorganisationen von Kindern (von Kindern gegründete und geführte Organisationen, Child-led organizations) Parallelberichte einreichen. Dazu nehmen Kinder bei Verhandlungen über die Umsetzung der KRK gleichberechtigt teil. Womit dieser Ausschuss das einzige Kontrollorgan ist, welches Kinder wie Volljährige behandelt.

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