UN-Konvention

UN-Konvention ist eine Bezeichnung für völkerrechtlich bindende Verträge zwischen den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen. Nach der Annahme eines entsprechenden Entwurfes auf einer Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN-Vollversammlung) werden sie nach der Unterzeichnung durch die Landesrepräsentanten und der Ratifizierung durch entsprechende nationale Gremien (in Deutschland: Bundestag) für die Vertragsstaaten völkerrechtlich bindend.

Ihre Umsetzung wird von entsprechenden UN-Kommissionen oder -Ausschüssen begleitet und kontrolliert (siehe Nebenorgane der Vereinten Nationen). Die jeweiligen Vertragsstaaten haben in regelmäßigen Abständen über den Stand und den Fortgang der Umsetzung vor Ort Bericht zu erstatten. Nichtregierungsorganisationen (NGOs) erstellen „Schattenberichte“, die ebenso in die jeweilige Bewertung Eingang finden.

UN-Konvention ist nicht zu verwechseln mit UN-Konferenz zu bestimmten Themenkreisen, etwa der UN-Konferenz für Abrüstung (UNCD).

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