UN-Menschenrechtsausschuss

Der UN-Menschenrechtsausschuss (englisch Human Rights Committee, CCPR), auch bekannt als Ausschuss für bürgerliche und politische Rechte (englisch Committee on Civil and Political Rights, CCPR) ist ein von den Vereinten Nationen eingesetztes Kontrollorgan, welches die Umsetzung und Einhaltung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR, UN-Zivilpakt) und seiner beiden Zusatzprotokolle durch die Vertragsstaaten überwacht. Stellt er bei der Kontrolle Mängel fest, kann er den Staaten Vorschläge und Empfehlungen unterbreiten, wie sie die Umsetzung des Vertrags verbessern können (Art. 62 Abs. 3 UN-Charta). Der CCPR setzt sich aus 18 Sachverständigen zusammen und tagt dreimal jährlich in Genf.

Menschenrechtsausschuss
Human Rights Committee
 
Organisationsart Ausschuss
Kürzel CCPR
Leitung Griechenland Photini Pazartzis
Gegründet 28. März 1976
Hauptsitz Genf, Schweiz Schweiz
Oberorganisation Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte (OHCHR)
 

Eine Verwechslungsgefahr besteht mit dem UN-Menschenrechtsrat (englisch Human Rights Council, HRC), welcher die frühere UN-Menschenrechtskommission ersetzte, da diese die Glaubwürdigkeit verloren hatte. Es kann insbesondere verwechselt werden, wenn – wie es beispielsweise das Auswärtige Amt tut – für beide Organe die gleiche Abkürzung benutzt wird: Menschenrechtsrat (Human Rights Council – HRC) und Ausschuss für Menschenrechte (Human Rights Committee – HRC).

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