Ultra-vires-Akt

Als Ultra-vires-Akt („jenseits der Gewalten“, „jenseits der Befugnisse“) wird eine Entscheidung bezeichnet, die ein Gericht oder eine Behörde außerhalb ihres Kompetenzbereichs trifft. Geläufig ist auch der Begriff ausbrechender Rechtsakt. Diese Bezeichnung findet sich bei „greifbar rechtswidrigen“ Gerichtsentscheidungen.

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