Umgangsrecht (Deutschland)
Umgangsrecht ist ein Begriff des Familienrechts. Er beschreibt den Anspruch auf Umgang eines minderjährigen Kindes mit seinen Eltern und jedes Elternteils mit dem Kind, in besonders gelagerten Fällen auch das Recht Dritter auf Umgang mit dem Kind beziehungsweise des Kindes mit Dritten. Maßgeblich sind hier Artikel Art. 6 Grundgesetz und Art. 8 EMRK.
Das Umgangsrecht ist in Deutschland im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge (Sorgerecht) im BGB geregelt, ist aber begrifflich von ihr zu trennen. Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang auch mit einem nicht sorgeberechtigten Elternteil. Auch einem Elternteil ohne Sorgerecht steht das Recht auf Umgang zu.
Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln (§ 1684 Abs. 3 BGB). Verfahren um Umgang werden unabhängig von der Inhaberschaft der elterlichen Sorge geführt und werden als Akt der freiwilligen Gerichtsbarkeit vor dem Familiengericht geführt.
Ein Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt hinsichtlich der Ausübung des Umgangsrechts ist in § 18 Abs. 3 SGB VIII festgelegt.