Umgebungsschutz

Unter Umgebungsschutz versteht man im Denkmalwesen diejenigen Regelungen, die ein Kulturdenkmal vor einer Beeinträchtigung seines Anblickes (Erscheinungsbildes) schützen sollen.

Typische Werkzeuge dieses Umgebungsschutzes sind beispielsweise die Pufferzonen eines UNESCO-Welterbes oder Aspekte des Ortsbildschutzes.

Der Begriff umfasst im Allgemeinen konkret die Umgebung, nicht etwa ein Bauwerk als solches: An-, Zu- und Ausbauten, die den Anblick ebenfalls beeinflussen, gehören zum denkmalschützerischen Anliegen im engeren Sinne: So wäre ein beigestellter Stiegentrakt oder ein Eingangsvorbau eines Schutzobjektes direkter Inhalt der Schutzintention (Substanzschutz), aber ein getrennter Bau, der die Hauptsichtfassade von einem prominenten Standort verstellen würde, sehr wohl Umgebung. Der konkrete Umfang hängt von der rechtlichen Rahmenbedingung der Ausweisung als Denkmal oder Kulturgut ab: Er bezieht sich meist nur auf die straßenräumliche Dimension, in Ausnahmefällen auf die weitere Umgebung, etwa Hochhäuser oder Windkraftanlagen im Hintergrund eines Großensembles (Fernwirkung). Geregelt sind meist allgemeine Einschränkungen wie etwa zu Bebauungsdichte und Gebäudehöhen, sowie die konkrete Prüfung oder Bewilligung einzelner Bauvorhaben.

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