Umlage U3

Die Umlage U3 (Insolvenzgeldumlage) ist eine in Deutschland von den Arbeitgebern monatlich zu zahlende Umlage, durch welche die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes aufgebracht werden. Insolvenzgeld erhalten Arbeitnehmer, die wegen der Insolvenz ihres Arbeitgebers kein Arbeitsentgelt erhalten haben. Die Insolvenzgeldumlage müssen alle insolvenzfähigen Arbeitgeber zahlen, unabhängig davon, wie viele Arbeitnehmer sie beschäftigen. Privathaushalte müssen keine Umlage zahlen. Die Umlage wird von der Einzugsstelle, die auch den Gesamtsozialversicherungsbeitrag einzieht (Krankenkasse), in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes (2016: 0,12 %, 2017: 0,09 %, 2018–2020: 0,06 %, 2021: 0,12 %, 2022: 0,09 %, 2023: wieder 0,06 %) vom rentenversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers eingezogen und an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet. Im Beitragsnachweis ist die Umlage unter dem Beitragsgruppenschlüssel 0050 anzugeben.

Die Umlage für das Insolvenzgeld ist neben den Umlagen U1 und U2, durch die die Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft ausgeglichen werden, eine dritte von den Arbeitgebern zu tragende Umlage. Deshalb hat sich die Bezeichnung U3 verbreitet, obwohl es sich dabei nicht um eine offizielle Bezeichnung handelt.

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