Umsatzsteuer
Eine Umsatzsteuer (USt) ist
- eine Steuer, die das Entgelt für Lieferungen und sonstige Leistungen von Unternehmern besteuert;
- eine Gemeinschaftsteuer;
- eine indirekte Steuer;
- eine Verkehrsteuer oder (auch) Verbrauchsteuer;
- eine oftmals zwischen Nachbarstaaten harmonisierte Steuer (Steuerharmonisierung); und
- eine Haupteinnahmequelle des Staates (Steueraufkommen).
Die Umsatzsteuer wird prozentual vom Entgelt (Nettoverkaufspreis = Umsatz des Lieferanten) berechnet und bildet zusammen mit diesem den vom Leistungsempfänger zu entrichtenden Preis (Bruttoverkaufspreis). Die Umsatzsteuer gehört nicht zu den betrieblichen Kosten und mindert nicht den Ertrag des Unternehmers.
Es gibt im Wesentlichen zwei Varianten der Umsatzsteuer: Die in Deutschland bis 1967 und in Österreich bis 1973 verwendete Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer und die seither verwendete Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Der Gesetzgeber in Deutschland und Österreich hat bei der Umstellung den Namen der Steuer unverändert gelassen; dennoch hat sich außerhalb des amtlichen Sprachgebrauchs der Ausdruck Mehrwertsteuer (MwSt.) für die neue Variante mit Vorsteuerabzug durchgesetzt. Diese Bezeichnung ist insofern passend, als bei der neuen im Gegensatz zur alten Variante grundsätzlich nur die Wertschöpfung belastet wird.