Umsatzsteuer-Voranmeldung (Deutschland)

Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen von vielen Unternehmern monatlich oder vierteljährlich abgegeben werden, u. a. um eine bereits entstandene Umsatzsteuer an das Finanzamt zu melden und abzuführen oder bei einem Vorsteuerüberschuss erstattet zu bekommen. In der Umsatzsteuererklärung nach Ablauf eines Kalenderjahres oder eines ggf. verkürzten Zeitraums werden die bereits geleisteten Umsatzsteuervorauszahlungen angerechnet.

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