Unabhängige Studierendenschaft
Als Unabhängige Studierendenschaft bezeichnet man in deutschen Bundesländern ohne verfasste Studierendenschaft (derzeit nur Bayern, bis 2012 auch Baden-Württemberg) eine freiwillige Organisationsform von Studierenden, die der verfassten Studierendenschaft weitgehend nachgebildet ist. Im Unterschied zu dieser ist diese keine öffentlich-rechtliche Teilkörperschaft der Hochschule und besitzt daher kein gesetzliches Mandat zur Vertretung der Studierenden. Dabei wird der Vorstand, der die Vertretung in der Öffentlichkeit übernimmt, überwiegend in Anlehnung an den AStA als UStA (Unabhängiger Studierendenausschuss) oder U-AStA (unabhängiger Allgemeiner Studierendenausschuss) bezeichnet. Hierzu treten an den meisten Hochschulen zu den Hochschulwahlen eigene Personen oder Listen an, deren Ziel es ist, möglichst viele Sitze in den Gremien der Hochschule zu erlangen und auf deren Basis die Arbeit im unabhängigen Modell zu ermöglichen. Dadurch werden Beispiel Gelder oder Infrastruktur, die dem offiziellen Gremium zur Verfügung stehen, auch der unabhängigen Struktur zugänglich gemacht. Auf welche Art und Weise dies geschieht, hängt von der jeweiligen Hochschule ab.