Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
Die Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels ist eine Straftat, die in Deutschland in § 284 StGB normiert wird. Bei der Vorschrift handelt es sich um eine Zentralnorm des Glücksspielstrafrechts, die ihre heute geltende Fassung am 23. Dezember 1919 erhielt.
Nach ihr wird bestraft, wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt. Unerlaubte Lotterien sind Sonderformen des verbotenen Glücksspiels, die nach der Spezialregelung des § 287 StGB erfasst werden. Die Vorschriften des Strafrechts sollen die staatliche Kontrolle über öffentlich praktizierte Glücksspiele gewährleisten.
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