Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz

Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung – Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) vom 30. Oktober 2008 reformierte die Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland grundlegend. Ziel der Reform war es, die Organisation der Unfallversicherung an die veränderten Bedingungen in der gewerblichen Wirtschaft anzupassen, die gemeinsame Tragung der Altlasten besser zu verteilen und die Verwaltungsstrukturen insgesamt zu modernisieren.

Basisdaten
Titel:Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung
Kurztitel: Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz
Abkürzung: UVMG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Sozialrecht
Erlassen am: 30. Oktober 2008
(BGBl. I S. 2130)
Inkrafttreten am: 5. November 2008 – 27. Januar 2010 (BGBl. 2010 I S. 252)
Letzte Änderung durch: Art. 3 G vom 5. Dezember 2012
(BGBl. I S. 2447, 2448)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2013
(Art. 4 Abs. 1 G vom 5. Dezember 2012)
GESTA: G046
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Insbesondere wurde die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften durch Fusionen der Träger von 26 (Stand 31. Dezember 2004) auf 9 (Stand 1. Januar 2011) gesenkt. Außerdem wurde der Lastenausgleich zwischen den Berufsgenossenschaften neu geregelt und in ein System der Lastenverteilung umgewandelt. Weitere Neuerungen betrafen die Veranlagung der Unternehmen zu den Gefahrklassen nach dem Gefahrtarif sowie den Einzug der Insolvenzgeldumlage, die seitdem nicht mehr über die Berufsgenossenschaften, sondern zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag durch die Krankenkassen erfolgt.

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