Ungarische Staatsangehörigkeit

Der Besitz der ungarischen Staatsangehörigkeit (állampolgárság) bestimmt die rechtliche Zugehörigkeit einer natürlichen Person zum ungarischen Staatsverband mit entsprechenden Rechten und Pflichten. Das seit 1879 in moderner Form existierende ungarische Staatsangehörigkeitsrecht folgt dem Abstammungsprinzip (ius sanguinis) und ist hinsichtlich der Diaspora seit 2011 inklusiv. Hierdurch will man den territorialen Veränderungen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Rechnung tragen.

Ungaren sind seit 2004 auch EU-Bürger.

Der ungarische Personalausweis dient, ebenso wie ein bis zu einem Jahr abgelaufener Reisepass oder eine konsularische Melderegisterkarte (lakcímkártya) als Nachweis des Besitzes der ungarischen Staatsangehörigkeit. Auf Antrag werden Staatsangehörigkeitsausweise ausgestellt.
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