Ungesetzlicher Kombattant

Als ungesetzliche Kombattanten (auch ungesetzlicher, illegaler oder irregulärer Kombattant bzw. Kämpfer; engl. unlawful combatant, illegal combatant, unprivileged combatant) werden im internationalen Recht Personen bezeichnet, die ohne Kombattantenstatus an Feindseligkeiten teilnehmen. Für den Fall, dass sie in die Gewalt des Feindes fallen, ist ihr rechtlicher Status nicht in den Genfer Konventionen definiert und kriegsvölkerrechtlich umstritten. Die Unterscheidung von der Zivilbevölkerung ist im Einzelfall schwierig.

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