Universitätswahlkreis

Universitätswahlkreise waren eine Besonderheit bei Wahlen des britischen House of Commons (Unterhaus). Absolventen von Universitäten hatten eigene Wahlkreise, die keine geographische Einheit bildeten, sondern die Graduierten repräsentieren sollten. In Universitätswahlkreisen Wahlberechtigte konnten dabei nicht nur in diesem wählen, sondern auch in ihrem Heimatwahlkreis, womit sie zwei Stimmen bei Unterhauswahlen hatten. Einige Universitätswahlkreise waren dabei Mehrpersonenwahlkreise, in denen nicht nach dem heute üblichen Prinzip First-past-the-post gewählt wurde, sondern nach dem sonst im Vereinigten Königreich unüblichen Verhältniswahlrecht mittels Instant-Runoff-Voting.

Die ersten Universitätswahlkreise wurden 1603 im Königreich England eingeführt. Mit dem Representation of the People Act 1948 wurden die letzten Universitätswahlkreise zu den Unterhauswahlen 1950 abgeschafft.

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