Unrechtsbewusstsein
Unter Unrechtsbewusstsein wird in der deutschen Strafrechtsdogmatik das Bewusstsein verstanden, dass mit einem bestimmten Handeln Unrecht getan wird. Abgestellt wird auf die Einsicht Unrecht zu tun, das heißt das verstehende Erkennen der Rechtswidrigkeit der Tat. Es kommt nicht darauf an, dass der Täter mit dem Werturteil der Rechtsordnung in Einklang geht und ihr gefühlsmäßig zustimmt.
Zur Unrechtseinsicht reicht die Ansicht des Täters andererseits, sein Verhalten sei lediglich sittlich verwerflich, nicht aus. Es genügt stattdessen das Bewusstsein eines Verstoßes gegen die Rechtsordnung, wobei auf konkrete Kenntnisse einer bestimmten Norm und deren konkrete Strafbarkeit bei ihrer Verletzung nicht abgehoben wird.
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