Untätigkeitsklage
Die Untätigkeitsklage ist in Deutschland eine besondere Form der Verpflichtungsklage, das heißt einer auf ein Dulden oder Unterlassen gerichteten Leistungsklage. Sie existiert nur in drei Rechtsgebieten des Verwaltungsrechts, nämlich in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) und in der Finanzgerichtsordnung (FGO). Die Untätigkeitsklage ist statthaft, wenn die Verwaltung über einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes oder einen Widerspruch bzw. Einspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden hat. Der Verwaltung soll damit die Möglichkeit genommen werden, Klagen der Bürger durch langes Warten zu verhindern bzw. zu verzögern.
Wird dagegen ein beantragter Verwaltungsakt abgelehnt, ist die Verpflichtungsklage in Gestalt der Versagungsgegenklage statthaft.