Unterausschuss

Die Bildung von Unterausschüssen wird dann beschlossen, wenn sich die Agenden eines Parlamentsausschusses erheblich ausweiten und sich die Mitglieder daher nicht mehr in alle zu behandelnden Materien einarbeiten können.

Der Unterausschuss ist im Allgemeinen dem übergeordneten Ausschuss berichtspflichtig und seine Entscheidungen müssen diesem zur Bestätigung vorgelegt werden. Im Regelfall werden daher einige Mitglieder des übergeordneten Ausschusses auch in den Unterausschuss entsandt.

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