Unterbringung (Deutschland)

Die Unterbringung bedeutet in Deutschland die Einweisung in eine geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik oder eine Entzugsklinik ohne oder gegen den Willen des Betroffenen. Eine ärztliche Untersuchung, Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff darf dort unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Einwilligung des Betroffenen vorgenommen werden (ärztliche Zwangsmaßnahme). Wenn der Abwehr von Gefahren für andere Personen mit der freiheitsentziehenden Unterbringung begegnet werden kann, rechtfertigt dies eine Behandlung gegen den Willen eines nicht einsichtsfähigen Untergebrachten nur aufgrund einer klaren und bestimmten gesetzlichen Regelung (BVerfG 2 BvR 882/09 Rn. 46).

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