Vollzugliches Arbeitswesen

Als Vollzugliches Arbeitswesen, kurz VAW, werden die Arbeitsbetriebe in deutschen Justizvollzugsanstalten bezeichnet.

Aufgabe des Justizvollzugs ist es, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Resozialisierung). Dieses gesetzliche Vollzugsziel ist zugleich auch Ziel der Arbeitsbetriebe in den Justizvollzugsanstalten. Durch die Vermittlung, Erhaltung und Förderung von Fähigkeiten der Gefangenen für eine Erwerbstätigkeit nach deren Entlassung leistet das Vollzugliche Arbeitswesen einen wichtigen Beitrag zur Resozialisierung von Strafgefangenen und verbessert die Chance der Gefangenen auf eine Eingliederung in das Erwerbsleben nach Verbüßung der Freiheitsstrafe.

In den Betrieben des Vollzuglichen Arbeitswesens arbeiten gut ausgebildete Handwerksmeister und -gesellen, die sich um die Erledigung der Aufträge kümmern, die Inhaftierten beaufsichtigen und sie während der Arbeitszeiten anleiten. Junge Gefangene haben darüber hinaus ein Recht auf schulische und berufliche Bildung, sinnstiftende Arbeit und Training sozialer Kompetenzen.

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