Unterstaatssekretär 1848/1849
Unterstaatssekretär war eine Position in der deutschen Zentralgewalt der Jahre 1848/1849. Einem Reichsminister konnten ein oder zwei Unterstaatssekretäre zugewiesen werden, die als Stellvertreter des Reichsministers fungierten. Erstmals ernannte der Reichsverweser Unterstaatssekretäre am 5. August 1848, als er seine zunächst nur dreiköpfige Regierungsmannschaft komplettierte.
Ein Hauptmotiv für die Einrichtung von Unterstaatssekretären war die bessere Vertretung der unterschiedlichen politischen Lager in der Reichsversammlung. Das Zentralgewaltgesetz vom 28. Juni 1848 erwähnt die Unterstaatssekretäre ebenso wenig wie die Frankfurter Reichsverfassung vom 28. März 1849.
Im Deutschen Kaiserreich (1867/1871–1918) gab es keine Minister, da allein der Reichskanzler verantwortlich war; die obersten Behörden wurden von Staatssekretären geleitet. In der Bundesrepublik Deutschland (seit 1949) haben die Staatssekretäre die Funktion, die in anderen Ländern einem stellvertretenden Minister entspricht, vergleichbar mit den Unterstaatssekretären der Zentralgewalt.