Unverfallbarkeit
Unverfallbarkeit ist ein Begriff aus dem Recht der betrieblichen Altersversorgung. Eine unverfallbare Anwartschaft auf Versorgungsleistungen bleibt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zumindest teilweise aufrechterhalten. Die Unverfallbarkeit unterstreicht den Entgeltcharakter der betrieblichen Altersversorgung: Da die betriebliche Altersversorgung Teil der Vergütung für die bereits geleistete Arbeit ist, kann sie dem Arbeitnehmer bei Erfüllung bestimmter Bedingungen nicht mehr vollständig entzogen werden.
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