Urkundenprozess

Der Urkundenprozess ist eine besondere Verfahrensart des Zivilprozesses. Er ist im fünften Buch der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt und dient dazu, dem Kläger ohne eine langwierige Beweisaufnahme einen Vollstreckungstitel zu verschaffen. Im Urkundenprozess kann ein Anspruch geltend gemacht werden, der auf Zahlung von Geld oder auf Lieferung von vertretbaren Sachen oder Wertpapieren gerichtet ist, wenn sämtliche zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen unstreitig sind oder durch Urkunden bewiesen werden können (§ 592 ZPO).

Der eingeschränkte Rechtsschutz für den Beklagten rechtfertigt sich durch die erhöhte Zuverlässigkeit des Urkundenbeweises.

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