Urpfarrei

Der Begriff Urpfarrei (auch Altpfarrei, Großpfarrei, Mutterkirche oder Urkirche) bezeichnet die ersten im Zuge der Christianisierung in ländlichen Gegenden geschaffenen kirchlichen Zentren.

Der zu Beginn des 20. Jahrhunderts von Historikern eingeführte Begriff Urpfarrei besagt, dass die betreffende Pfarrei zu den ältesten Schichten des Pfarreinetzes der jeweiligen Diözese gehöre. Das Kirchspiel der Urpfarrei war ausgedehnt, sie verfügte über das Tauf- und Sepulturrecht (Begräbnisrecht), ihr Patrozinium deutet ein hohes Alter an, und von ihr wurden jüngere Kirchspiele abgepfarrt (Tochterkirchen, Filialen). Neben der Zeitstellung der Kirchengründung erhält man Hinweise auf Anlass der Gründung und den jeweiligen Kirchengründer.

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