Lieferantenerklärung

Eine Lieferantenerklärung (LE) ist ein Nachweis über den präferenzrechtlichen Ursprung einer importierten Ware. Sie wird vom Exporteur als Nachweis für die Ausstellung und Beantragung eines Präferenznachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, EUR.2 oder einer Ursprungserklärung auf einem Handelsdokument) benötigt. Ein solcher Nachweis kann die Gewährung von Präferenzzollsätzen für Waren aus Staaten und Staatengruppen ermöglichen, die über ein Präferenzabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft verfügen.

Rechtsgrundlage für die Ausstellung einer Lieferantenerklärung ist die Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 des Rates vom 11. Juni 2001. Teilweise wurde diese Verordnung durch die Verordnung (EG) Nr. 1617/2006 und die Verordnung (EG) Nr. 75/2008 geändert.

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