Urteil (Österreich)

In Österreich wird eine Sachentscheidung in Zivilprozessen und Strafprozessen in der Regel durch ein Urteil getroffen. Keine Urteile gibt es im Verfahren außer Streitsachen. Im Bereich der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts werden Sachentscheidungen als Erkenntnisse bezeichnet. Urteile werden „Im Namen der Republik“ verkündet und ausgefertigt, ebenso die Erkenntnisse der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts.

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