V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes

Der V. Zivilsenat ist ein Spruchkörper des Bundesgerichtshofs. Es handelt sich um einen von derzeit insgesamt dreizehn Senaten, die sich mit Zivilsachen befassen.

Er ist hauptsächlich für Sachenrecht (insbesondere Grundstücksrecht, Nachbarrecht, Wohnungseigentumsrecht) zuständig. Die Zuständigkeit für Freiheitsentziehungssachen ist am 1. September 2019 auf den neu geschaffenen XIII. Zivilsenat übergegangen.

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