VOB/B
Die VOB/B, vollständiger Titel VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, ist ein traditionsreiches, durch Auftraggeber- und Auftragnehmerverbände gemeinsam entwickeltes und laufend fortgeschriebenes Klauselwerk, das zur Verwendung als Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauverträge in Deutschland konzipiert ist. Sie wird als DIN-Norm 1961 herausgegeben. Da aufgrund der paritätischen Besetzung des Ausarbeitungsgremiums von einem ausgewogenen Gesamtwerk auszugehen ist, privilegiert der Gesetzgeber die VOB/B in § 310 Abs. 1 Satz 3 BGB hinsichtlich der Inhaltskontrolle einzelner Bestimmungen. Sie wurde insbesondere geschaffen, um das Fehlen bauspezifischer Regeln im gesetzlichen Werkvertragsrecht des BGB auszugleichen. Sie ergänzt und modifiziert dazu die gesetzlichen Regelungen. In Deutschland ist die VOB/B für Bauverträge der öffentlichen Hand verpflichtend und hat auch bei privaten Bauverträgen einen sehr hohen Verbreitungsgrad.
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Bereich | Bauwesen | ||
Titel | VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen | ||
Letzte Ausgabe | 18. April 2016 |
Die VOB/B ist einer von drei Teilen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) (früher: Verdingungsordnung für Bauleistungen). Die VOB wurde 1926 geschaffen und wird heute vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) laufend den aktuellen Gegebenheiten angepasst.
Vergleichbare internationale Regelungen sind die SIA-Norm 118 (Schweiz), die ÖNORM B 2110 (Österreich) oder die FIDIC-Bedingungen (international).