Vatikanische Staatsbürgerschaft

Die vatikanische Staatsbürgerschaft (italienisch cittadinanza vaticana) ist nicht vererbbar und wird auch nicht automatisch demjenigen zuteil, der in der Vatikanstadt geboren wird. Somit werden die traditionellen Kriterien zur Erlangung einer Staatsbürgerschaft (Ius Soli und das Ius Sanguinis) im Fall des Vatikans nicht angewandt. Die vatikanische Staatsbürgerschaft ist funktionsbezogen und in der Regel auf die Dauer der dienstlichen Tätigkeit im Vatikan beschränkt. Bei Beendigung des „Arbeitsverhältnisses“ erlischt ihre Gültigkeit.

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