Verfügungsverbot
Ein Verfügungsverbot (im Falle der Übertragung eines Rechts auch Veräußerungsverbot genannt) verbietet es dem Berechtigten, über sein Recht zu verfügen. Man unterscheidet rechtsgeschäftliche und gesetzliche Verfügungsverbote, ferner unter den gesetzlichen die relativen und absoluten Verfügungsverbote. In allen diesen Fällen fehlt dem Verfügenden die Verfügungsbefugnis.
Die Einordnung gesetzlicher Regelungen unter Verfügungsverbote, über die der Berechtigte nicht verfügen kann, ist umstritten. Ein Standpunkt betrachtet solche Vorschriften als absolute gesetzliche Verfügungsverbote, während die Gegenauffassung argumentiert, dass dem Berechtigten die Verfügung nicht verboten ist, sondern per Gesetz im Vorfeld unmöglich gemacht wird (Verfügungsbeschränkung).