Verbändevereinbarung (Energiewirtschaft)

Die Verbändevereinbarungen im Bereich der Energiewirtschaft regelten in Deutschland bis 2004 den so genannten verhandelten Netzzugang zur Durchleitung von Energie (Strom und Gas). Die Verbändevereinbarungen sind dabei die verschiedenen vertragliche Vereinbarungen zur Durchleitung von Energie durch Transport- und Verteilungsnetze, die zwischen 1998 und 2004 zwischen den Interessenvertretungsverbänden der deutschen Industrie auf der einen und denen der deutschen Energieversorgungsunternehmen auf der anderen Seite geschlossen wurden.

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