Verbotene Kraftfahrzeugrennen

Das verbotene Kraftfahrzeugrennen ist ein Tatbestand des deutschen Strafrechts. Er zählt zu den gemeingefährlichen Straftaten und ist im 28. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in § 315d normiert. Dort zählt er zur Deliktsgruppe der Verkehrsstraftaten.

§ 315d StGB stellt mehrere Verhaltensweisen unter Strafe, die einen Bezug zu Straßenrennen aufweisen: Strafbar macht sich, wer ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt, wer an einem solchen Rennen teilnimmt oder wer sich rücksichtslos und grob verkehrswidrig mit unangepasster Geschwindigkeit fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erzielen. Damit handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt.

Für verbotene Kraftfahrzeugrennen kann im Grundsatz eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Damit handelt es sich um ein Vergehen. In qualifizierten Fällen steigt der Strafrahmen sukzessive auf bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe an. In der Strafverfolgungspraxis sind Fälle nach § 315d StGB vergleichsweise selten. 2021 kam es zu 1.563 Aburteilungen und 1.132 Verurteilungen.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.