Verfügung von Todes wegen
Eine Verfügung von Todes wegen ist eine schriftliche Anordnung, die eine (oder mehrere) natürliche Person(en) für den bedingt aufschiebenden Fall ihres Todes trifft (treffen). Die Verfügung wird also erst nach dem Tod, bzw. nachdem jemanden für tot erklärt wurde, wirksam. Darin werden häufig Vermögensübergänge geregelt.
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